„Was immer wichtiger wird, darf nicht geschwächt werden“: Regierungsentwurf zur Novelle des Oö Antidiskriminierungsgesetzes geht in die falsche Richtung

Vielfalt statt Diskriminierung! Nur eine wirksame Antidiskriminierungsstelle kann für mehr Fairness sorgen. (Fotos: Montage, Photocase.com)

Die Antidiskriminierungsstelle des Lands Oö wird immer wichtiger. Und wird daher auch neue Aufgaben bekommen. Die Ressourcen wachsen aber nicht mit. Ganz im Gegenteil: Bei der Qualifikation drohen Einsparungen; denn geht es nach der Novelle, dann wird die Leitung künftig nicht mehr öffentlich ausgeschrieben, auch ein Jus-Studium ist dann nicht mehr notwendig.

Die Oö Landesregierung möchte das Oö Antidiskriminierungsgesetz novellieren. Das ist seit 13 Jahren gültig und sehr wichtig, denn es verbietet die „unmittelbare und mittelbare Diskriminierung und Belästigung von natürlichen Personen aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung und des Geschlechts“. Wer diskriminiert wird, hat nach diesem Gesetz „einen Anspruch auf angemessenen Schadenersatz“.

In einer Gesellschaft, in der durch hohen Leistungsdruck, Migration und die Angst vor Wohlstandsverlust die menschlichen Grundwerte mehr und mehr unter Stress geraten, wie etwa das Grundrecht auf Religionsfreiheit, die faire Chance für Menschen mit geringerer Leistungsfähigkeit auf Arbeit oder ein Wohnungsmarkt, der auch für „AusländerInnen“ offen ist, wächst die Bedeutung dieses Gesetzes. „Was immer wichtiger wird, darf nicht geschwächt werden“, sagt Geschäftsführer Christian Cakl.

Geht es aber nach dem vorliegenden Novellen-Entwurf, wäre genau das in der Praxis der Fall. Denn „die Antidiskriminierungsstelle hat zur Förderung der Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung“ wichtige Aufgaben wie die ganz konkrete „Unterstützung der Opfer von Diskriminierungen“, damit diese auch zu ihrem Recht kommen. „Die Leiterin oder der Leiter muss rechtskundig sein“, heißt es daher völlig zu Recht im aktuellen Gesetz. Wird nun die Novelle beschlossen, wäre das nicht mehr notwendig.

Weiterer Schlechtpunkt: Eine bestens geeignete Person, die, sagen wir, jahrelang am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfolgreich tätig war, hätte bei der Bewerbung um die Leitung der Oö Antidiskriminierungsstelle keine Chance. Denn es muss ein Landesbediensteter, eine Bedienstete sein! „Das ist nicht sinnvoll“, sagt Cakl, „gerade für diese Funktion sollten das fachliche Wissen, die praktische Erfahrung und persönliche Motivation entscheidend sein, und nicht, ob jemand schon im Landesdienst ist “.

Typisch sei auch, die Aufgaben umfangreich zu erweitern, dafür aber nicht mehr Zeit und Geld zur Verfügung zu stellen. „Dies steht im Widerspruch zu einer Richtlinie der Europäischen Union“, sagt der kaufmännische Geschäftsführer weiter, denn dort heißt es, freundlich, aber doch sehr klar: „Sollte ein Mitgliedstaat beschließen, das Mandat einer existierenden Stelle auszuweiten, so sollte er dafür sorgen, dass diese Stelle ausreichende Mittel erhält, damit sie ihre derzeitigen und zusätzlichen Aufgaben wirksam und angemessen wahrnehmen kann“ (Erwägungsgrund 18 der Richtlinie 2014/54/EU).

„Wir haben uns daher der gemeinsamen Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf angeschlossen, die vom österreichischen Klagsverband und migrare erstellt wurde“, erklärt Cakl abschließend. 31 zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Oberösterreich lehnen damit die geplante Novelle begründet ab. Stellungnahme_OÖ_ADG_kollektiv_fin.