Nachlese Trialog: Mitreden, Mitgestalten, Mitbestimmen und sich für andere einsetzten. – Ein Trialog zum Thema Interessensvertretung im Chancengleichheitsgesetz

Welche Möglichkeiten haben Psychiatrieerfahrene, um ihre eigenen Interessen zu vertreten?

Österreich unterzeichnete die EU-Konvention, die Rechte für Menschen mit Beeinträchtigung umfasst, im Jahr 2008. Alle fünf Jahre fasst der Monitoringausschuss die Ergebnisse einer Überprüfung zusammen und übermittelt diese an die EU-Kommission. Bei Verstößen können Strafen verhängt werden.

Zu Beginn wurde auch erwähnt, dass die vormalige Sachwalterschaft  durch die Erwachsenenvertretung ersetzt wurde und eine Reform des Maßnahmenvollzuges wünschenswert wäre.

Weiters wurde darüber gesprochen, dass in Oberösterreich das Chancengleichheitsgesetz (Chglg) große Teile des alten Sozialhilfegesetzes ersetzte. Darin ist ein rechtlicher Anspruch auf Unterstützung in Form zuerkannter Bescheide vorgesehen. Vor allem betrifft dies die betreuten und teilbetreuten Wohnformen, sowie die mobile Wohnbetreuung und die fähigkeitsorientierte Beschäftigung.

Folgende Frage wurde gestellt: „Wie kommt man zu einer Unterstützung?
–> Es muss ein Antrag bei der Bezirksbehörde, dem Magistrat oder der Sozialabteilung eingereicht werden. Antragsformulare sind auf der Homepage der Oö. Landesregierung zu finden. Anschließend wird bei einer Assistenzkonferenz durch die Bedarfskoordinator:innen der Bedarf ermittelt und ein Bescheid über die Form der Unterstützungsleistung dem Betroffenen zugestellt.

Eine weitere Frage: „Gibt es für psychisch Erkrankte eine persönliche Assistenz?“
–> Diese Unterstützungsleistung wäre vorgesehen, wird aber derzeit nicht angeboten. Eine mobile Wohnbetreuung ist jedoch möglich.

Für Einrichtungen und Angebote, bei denen ein Bescheid nötig ist, sieht das Chglg auch eine gewählte Interessensvertretung (IV) vor. Die Träger (Vereine, usw. des öffentlichen Rechts) müssen deren Wahl unterstützen und auch den IV-Vertreter:innen geeignete Infrastruktur bereitstellen und Unkosten abgelten. Vorgesehen ist auch die Ausbildung von Betroffenen zu Peer-Beraterinnen und deren Anstellung.

Nach wie vor werden psychische Erkrankungen stigmatisiert und sind mit Vorurteilen behaftet. Deswegen ist es enorm wichtig, dass Betroffene ihre Interessen vertreten können und gehört werden. Eingebracht wurde die Aussage: „Nicht ohne uns, über uns!“

Leider waren zu diesem Trialog keine Interessensvertreter:innen anwesend. Für Psychiatriebetroffene zeigt sich eben die Herausforderung oft darin, in Gedanken mit sich selbst beschäftigt oder überfordert zu sein. Aber zugleich besteht die Chance, Schwierigkeiten anderer klarer zu sehen und Sinn darin zu finden. Anliegen einer Gruppe zu vertreten und daran zu wachsen.

Dadurch könnte die eigene Situation, als auch die von anderen Personen verbessert werden. Zudem kann auf unbekannte und unberücksichtigte Ansätze erst durch die Sicht von Betroffenen aufmerksam gemacht werden. Die Qualität der Betreuungs- und Hilfsangebote kann folglich besser ausgefeilt werden.